Melden Sie einen Fall von Sozialbetrug bei einem Unternehmen
Wie melden Sie Sozialbetrug?
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- vorzugsweise über die Kontaktstelle für ehrliche Konkurrenz
- über das LSS
- über den föderalen Ombudsmann
Über die Kontaktstelle für ehrliche Konkurrenz
Über die Kontaktstelle für ehrliche Konkurrenz können Sie als Bürger, Unternehmen oder Organisation eine Meldung einreichen. Für professionelle Benutzer wie beispielsweise Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, erfolgt die Meldung mit einem digitalen Schlüssel (eID, My Gov.be ...) über einen gesicherten Zugang.
Sozialbetrug über die Kontaktstelle melden
Über das LSS
Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) ist als zuständige Behörde für Meldungen im Bereich des Sozialbetrugs anerkannt. Das bedeutet, dass externe Beschwerden gegen Arbeitgeber zu diesem Thema direkt beim LSS eingereicht werden können. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite LSS als zuständige Behörde für Meldungen zur Betrugsbekämpfung.
Sie können eine nicht-anonyme oder anonyme Meldung einreichen.
Melden Sie Sozialbetrug über das LSS
Als Whistleblower sind Sie geschützt
Gemäß Artikel 59 des Sozialstrafgesetzbuchs dürfen Sozialinspektoren Ihre Identität niemandem offenlegen, auch nicht vor Gericht, es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Sie dürfen auch keinen Arbeitgeber oder dessen Vertreter darüber informieren, dass ihre Untersuchung auf der Grundlage einer Meldung eingeleitet wurde.
Um den gesetzlich vorgesehenen Schutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Whistleblower folgende Voraussetzungen erfüllen:
- in gutem Glauben gehandelt haben;
- begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren;
- das gesetzlich vorgeschriebene Meldeverfahren befolgt haben.
Whistleblower sind nicht geschützt, wenn die Meldung auf falschen Informationen oder auf Informationen beruht, die infolge einer Straftat erlangt wurden.
Auch eine anonyme Meldung ist zulässig
Das Gesetz, das den Schutz von Whistleblowern im privaten Sektor regelt (auf Französisch), lässt anonyme Meldungen zu, d. h. Meldungen, bei denen niemand die Identität der meldenden Person kennt, nicht einmal der Empfänger der Meldung.
Senden Sie uns Ihre Meldung über eine E-Mail-Adresse, die Ihre Anonymität gewährleistet. Bei der Untersuchung Ihrer Meldung müssen wir Sie unter Umständen zur Klärung kontaktieren. Eine anonyme Meldung bedeutet per Definition, dass Sie keinen Schutz haben. Sie erhalten keine Empfangsbestätigung, kein Feedback und keine Mitteilung über das Endergebnis.
Über den föderalen Ombudsmann
Ist die Wahrscheinlichkeit von Vergeltungsmaßnahmen aufgrund der Meldung, die Sie einreichen möchten, hoch? Reichen Sie die Meldung in diesem Fall über den föderalen Ombudsmann ein.