Arbeitgeber identifizieren

Ein Unternehmen, das zum ersten Mal Arbeitnehmer einstellt, soll beim LSS um seine Eintragung bitten. Zu diesem Zweck soll es mittels der Anwendung WIDE, eines benutzerfreundlichen Onlinedienstes im Portal der sozialen Sicherheit, einen Identifikationsantrag stellen. Sobald der Antrag vollständig und richtig ist, wird dem Unternehmen die Eigenschaft als Arbeitgeber zugeteilt.

Sobald ein Unternehmen als Arbeitsgeber registriert ist, muss es dessen Verpflichtungen bei der sozialen Sicherheit erfüllen. Das Unternehmen kann diese Aufgaben selber erledigen, oder einem anerkannten Sozialsekretariat oder einem Dienstleister anvertrauen.  

Sich als Arbeitgeber identifizieren?

Über den Onlinedienst Wide im Portal der sozialen Sicherheit können Sie die Eigenschaft als Arbeitgeber beantragen.