LSS zuständige Behörde für Meldungen bezüglich Betrugsbekämpfung

Der Schutz von Hinweisgebern ist für einen Staat, der seine öffentlichen Dienste integer gestalten will, von entscheidender Bedeutung. Potenzielle Hinweisgeber müssen Vertrauen in das Verfahren haben und sicher sein, dass ihnen selbst keine negativen Konsequenzen drohen, wenn sie Betrug oder Missbrauch melden.

Der europäische Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, dass es in den europäischen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geben sollte, die die Berichterstatter von Integritätsverstößen besser schützen.

Die Europäische Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden unterstreicht die Bedeutung zugänglicher und einfacher Meldekanäle. Bis Ende 2022 hat Belgien die Richtlinie umgesetzt.

Neue belgische Rechtsvorschriften

Dank der neuen Gesetzgebung verfügt Belgien über ein klares und zugängliches Meldesystem, das den meldenden Personen einen sehr guten Schutz bietet. Das System ist sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor gedacht.

Meldungen über den Privatsektor

Für den Privatsektor hat das föderale Parlament den föderalen Ombudsmann mit der Rolle des föderalen Koordinators für externe Meldungen betraut. Ziel ist es, das Meldeverfahren für Hinweisgeber zu erleichtern.

Der föderale Ombudsmann ist beauftragt mit:

  • dem Erhalt von externen Meldungen über Verstöße
  • der Prüfung ihrer Zulässigkeit und des Vorliegens eines begründeten Verdachts, dass der gemeldete Verstoß begangen wurde
  • und, in diesem Fall, der Weiterleitung der Meldung an die zuständige Behörde zur Einleitung einer Untersuchung.

Gemäß Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 2023 zur Bestimmung der für die Ausführung des Gesetzes vom 28. November 2022 (auf Französisch) zuständigen Behörden wurde das Landesamt für Soziale Sicherheit als zuständige Behörde für die genannten Meldungen auf dem Gebiet der Bekämpfung von Sozialbetrug anerkannt