Inspektion

Bekämpfung von Sozialbetrug und Missbrauch

Die soziale Sicherheit basiert auf Solidarität: Sie kann nur dann funktionieren, wenn jeder seinen Beitrag leistet und sich an die Regeln hält. Werden die Sozialversicherungsbeiträge korrekt gezahlt? Gibt es einen fairen Wettbewerb? Werden Arbeitnehmer angemessen behandelt? Der Inspektionsdienst des LSS prüft all dies vor Ort.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Viele Probleme lassen sich durch gute Prävention verhindern. Deshalb widmen unsere Inspektoren der Aufklärung einen großen Teil ihrer Aufmerksamkeit. Sie informieren Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere Beteiligte über ihre Rechte und Pflichten und geben praktische Ratschläge, wie Sie als Arbeitgeber Ihren Verpflichtungen nachkommen können.

Die Rolle des LSS bei der Bekämpfung von Sozialbetrug und Missbrauch

Die Bekämpfung von Betrug steht ganz oben auf der Agenda der Föderalregierung, wobei das LSS eine wichtige Rolle spielt. Wir helfen bei der Ermittlung, Kontrolle und Bekämpfung von Betrug und Missbrauch. Dabei konzentrieren wir uns auf 3 Arten von Risiken:

  • die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • die Durchsetzung der Sozialversicherungsgesetze,
  • die Aufdeckung von Sozialdumping und anderen grenzüberschreitenden Missbräuchen (Menschenhandel).

Risikoermittlung

Die Anti-Betrugs-Politik des LSS ist auf das Risikomanagement ausgerichtet. Das bedeutet, dass Anzeichen einer potenziell betrügerischen Erklärung so früh wie möglich erkannt werden. Um diese Formen des Sozialbetrugs zu analysieren, verwendet das LSS fortschrittliche Techniken wie Datenabgleich, Data Mining und prädiktive Analytik. Mit diesen Anwendungen lassen sich sowohl Betrugsversuche im kleinen als auch im großen Maßstab aufdecken.

Risikokontrolle

Neben der Ermittlung von Betrug und Missbrauch führt das LSS auch Untersuchungen durch. Infolgedessen werden häufig Kontrollaktionen bei verschiedenen Unternehmen in einer großen Anzahl von Sektoren durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Aktionen oder anlässlich einer Beschwerde schwärmen unsere Inspektoren aus, um potenzielle Betrugsfälle zu untersuchen.

Risikomanagement

Sobald ein Betrugsfall festgestellt wurde, mobilisiert das LSS Ressourcen, die eine Rückforderung ermöglichen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, was es dem LSS ermöglicht:

  • kurzfristig Pfändungen und eventuelle Vorladungen auszuführen,
  • Drittpfändungen von Finanzkonten und Vermögenswerten auszuführen,
  • die tatsächlich verantwortliche Person gesamtschuldnerisch haftbar zu machen,
  • Korrekturverfahren einzuleiten.

Enge Zusammenarbeit

Die meisten Inspektionsaufträge führt das LSS auf eigene Initiative durch, oft werden wir aber auch auf Anfrage der Justiz tätig.

Unter dem Dach des Dienstes für Sozialinformation und -ermittlung (SIRS/SIOD) arbeiten wir bei unseren Aktionen – insbesondere bei Kontrollaktionen gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug – sehr oft mit den anderen Sozialinspektionsdiensten zusammen.