Die Einrichtungen finanzieren

Die globale Finanzverwaltung

Eine der Kernaufgaben des LSS besteht aus der täglichen Finanzierung bestimmter Einrichtungen  und der Verwaltung von Fonds innerhalb der sozialen Sicherheit. Ein erheblicher Teil dieser Finanzierung erfolgt über die ‘globale Finanzverwaltung‘ (GFV). In konkretem Sinne beinhaltet dieses System, dass die Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom LSS globalisiert werden und unter die berechtigten Sektoren gemäß dem Kassenbedarf der betreffenden Einrichtungen umverteilt werden. Die globale Finanzverwaltung besteht seit dem Jahre 1995.

Welche Einrichtungen bekommen eine Finanzierung über die GFV ?
EinrichtungZiel der Finanzierung
Landesinstitut für Kranken – und Invaliden-versicherung
  • Krankenpflege
  • Leistungen
  • Leistungen der Bergarbeiter
Landesamt für Arbeitsbeschaffung
  • Arbeitslosengeld
  • Laufbahnunterbrechungen und Zeit-kredite
Föderaler Pensionsdienst

Alters – und Hinterbliebenenrenten

Fedris
  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten
Hilfskasse für Kranken – und Invaliden-versicherungLeistungen bei Krankheit und Invalidität

Finanzierung außerhalb der globalen Finanzverwaltung

Die Einrichtungen und Fonds, die der globalen Verwaltung nicht angehören, werden vom LSS auf der Grundlage des Ertrags ihrer Beitragssätze auf der gemeldeten Lohnmasse finanziert. Es handelt sich unter anderen um das Landesamt für Jahresurlaub (LJU),  den Betriebsschließungsfonds und die Existenzsicherungsfonds … Es wird hier vom Zweig ‘Außer Globalverwaltung’ gesprochen.