LSS-Zahlungsaufforderungen jetzt auch über Peppol

Seit Juni 2026 können Unternehmen zunehmend Zahlungsaufforderungen des Landesamts für Soziale Sicherheit (LSS) über Peppol erhalten. Dieses sichere europäische Netzwerk ist bereits der Standard für die elektronische Rechnungsstellung zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Auch das LSS wählt Peppol, damit die Rechnungsstellung schneller und sicherer wird.

Warum das LSS die elektronische Rechnungsstellung wählt

Als öffentliche Einrichtung ist das LSS nicht verpflichtet, seine Zahlungsaufforderungen an Unternehmen über Peppol zu versenden. Diese Form der elektronischen Rechnungsstellung passt jedoch zum Ziel des LSS, Unternehmen mit digitalen Lösungen schneller, kostengünstiger und besser zu unterstützen.

Der strukturierte Versand über Peppol bringt erhebliche Vorteile mit sich:

  • Zeitersparnis: Peppol automatisiert die Rechnungsbearbeitung.
  • Kosteneinsparung: kein Kauf von Papier oder Briefmarken mehr.
  • Sicherheit: Der Versand von Dokumenten über Peppol ist verschlüsselt. Niemand kann sie abfangen und sie gehen nicht verloren.
  • Weltweit anerkannte Standards: Die Rechnungsstellung wird einfacher und vertrauenswürdiger.

Peppol oder PDF?

Unternehmen erhalten ihre LSS-Zahlungsaufforderungen über Peppol, wenn…

  • sie nicht mit einem anerkannten Sozialsekretariat zusammenarbeiten, und
  • ihre Buchhaltungssoftware an das Peppol-Netzwerk angeschlossen ist.

Gleichzeitig verschickt das LSS seine Zahlungsaufforderungen weiterhin im PDF-Format in die e-Box Enterprise. Peppol ersetzt also nicht den Versand in die e-Box Enterprise. Wer die Option „total digital“ in e-Box nicht angekreuzt hat, erhält die Dokumente zusätzlich in Papierform.

Welche Zahlungsaufforderungen werden bereits über Peppol versendet?

Die Liste der Dokumente finden Sie auf der Seite LSS-Zahlungsaufforderungen über Peppol.
Dort sehen Sie auch, ab wann jedes Dokument über Peppol verfügbar ist.

Digitalisierung von LSS-Rechnungen