Studenten dürfen 2023 bis zu 600 Stunden arbeiten

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Studenten 600 Stunden pro Jahr zu verminderten Sozialbeiträgen arbeiten. Bisher lag die Obergrenze bei 475 Stunden.

Die neue Regelung sieht vor, dass Studenten erst dann den regulären Sozialbeitragssatz bezahlen, wenn sie mehr als 600 Stunden arbeiten. Die Ausweitung kann sich auf das Unterhaltsrecht gegenüber den Eltern und den Kindergeldanspruch auswirken.  

Mögliche Auswirkungen

Für das Arbeitseinkommen von Studenten gelten Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen, um weiterhin als unterhaltsberechtigt zu gelten. Diese Höchstbeträge wurden für 2023 noch nicht festgelegt. Um den Anspruch auf Kindergeld zu behalten, darf pro Jahr eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Diese Höchstgrenzen müssen von den drei Regionen noch abschließend festgelegt werden.

Weitere Informationen

Alle bislang vorliegenden Einzelheiten zur Neuregelung sowie weitere Informationen zu studentischem Arbeiten finden Sie auf der Seite www.studentatwork.be.