Telearbeitsverpflichtung beendet

Seit dem 1. Juli 2021 ist Telearbeit empfohlen. Eine Telearbeitserklärung ist daher nicht mehr erforderlich.

Im Zuge der Lockerung der Maßnahmen gegen das Coronavirus ist die Telearbeit in Belgien ab seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr verpflichtend sein. Sie sind also nicht mehr verpflichtet, eine monatliche Telearbeitserklärung abzugeben oder Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz zu begründen.

Dennoch ist Telearbeit weiterhin empfehlenswert. Am Arbeitsplatz ist die Einhaltung der geltenden Gesundheitsmaßnahmen jedoch weiterhin erforderlich.