Meldung des Homeoffice für Juni ab dem 15. Mai möglich

Ab dem 15. Mai 2021 können Sie die Meldung zum Homeoffice für Ihr Unternehmen eingeben. Sie haben bis zum 6. Juni Zeit, das zu tun.

Ab Samstag, 15. Mai 2021 können Sie auf der Seite Corona Meldung Homeoffice die Pflichtmeldung des Homeoffice für Ihr Unternehmen für den Monat Juni eingeben.

Die Meldefrist für die Meldung des Monats Juni läuft bis Sonntag, 6. Juni einschließlich.

Situation ungeändert? Keine neue Meldung erforderlich

Wenn Ihr Unternehmen bereits eine Meldung zum Homeoffice für April oder Mai abgegeben hat und sich die Gesamtzahl der Personalmitglieder und/oder die Anzahl der Personen, die eine mit Homeoffice unvereinbare Funktion ausüben, nicht geändert hat, müssen Sie keine neue Meldung abgeben.

Hat sich eine dieser beiden Angaben seit Ihrer letzten Meldung geändert? Geben Sie in diesem Fall spätestens am 6. Kalendertag des Monats Ihre neue Meldung ab.

Weshalb diese Meldung?

Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die föderale Regierung Homeoffice zur Pflicht gemacht. Um die Einhaltung dieser Pflicht besser kontrollieren zu können, müssen Arbeitgeber dem LSS monatlich einige Daten melden.

Weitere Informationen

Sie finden die Meldeanwendung und alle erforderlichen Informationen auf der Seite Corona Meldung Homeoffice.

Haben Sie noch eine Frage? Dann rufen Sie uns unter der kostenlosen Nummer 0800/300.20 an.