Reisesektor: beantragen Sie eine Beitragsermäßigung online

Als Arbeitgeber im Reisesektor können Sie eine Ermäßigung Ihrer Beiträge in einer neuen Online-Anwendung beantragen.

Die föderale Regierung hat beschlossen, Arbeitgebern im Reisesektor eine Beitragsermäßigung zu gewähren, um diesen Sektor zu unterstützen, der von den restriktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von COVID-19 stark betroffen ist. Diese Beitragsermäßigung gilt für das 2. Quartal 2020, das 4. Quartal 2020, das 1. Quartal 2021 und das 2. Quartal 2021.

Welche Arbeitgeber sind hiervon betroffen?

Um diese Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie: 

  • hauptberuflich entweder als Reisebüro oder als Reiseveranstalter tätig sein und einen der beiden folgenden Nace-Codes haben, die mit Ihrer Haupttätigkeit verbunden sind:
    • Nace-Code 79110: Aktivitäten als Reisebüro
    • Nace-Code 79120: Aktivitäten als Reiseveranstalter
  • für den Zeitraum vom 2. Quartal 2020 bis einschließlich des letzten Quartals, auf das sich die Ermäßigung bezieht, gegen Insolvenz versichert sein (Gesetz vom 21. November 2017). Sie können die Versicherung in Belgien oder in einem anderen europäischen Land abgeschlossen haben.
  • vor dem 1. April 2021 und zu diesem Zeitpunkt noch aktiv sein.

Um die Beitragsermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie außerdem zusätzliche Bedingungen erfüllen, die auf der Seite „Unterstützung für den Reisesektor“ auf dem Portal der sozialen Sicherheit aufgeführt sind. 

Wie beantrage ich die Ermäßigung?

Um in den Genuss der Beitragsermäßigung zu kommen, müssen Sie bis spätestens  30.06.2021. einen Antrag in einer sicheren Online-Anwendung beim LSS einreichen.


Anhand Ihres Antrags prüft das LSS die Bedingungen in Bezug auf den Nace-Code und die Versicherbarkeit und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung.
Diese Informationen werden Ihnen elektronisch über Ihre e-Box Enterprise zugesandt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie auf der Seite Unterstützung für den Reisesektor auf dem Portal der sozialen Sicherheit oder in den Verwaltungsanweisungen auf dem Portal der belgischen sozialen Sicherheit (auf Französisch).