Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen: Aktionskampagne „Homeoffice-Pflicht“

Telearbeit ist seit dem 1. November 2020 für alle Unternehmen Pflicht (es sei denn, es ist unmöglich). Ab dem 1. Januar 2021 wird eine Kontrollkampagne in den Unternehmen durchgeführt, um die Anwendung dieser Maßnahme zu überprüfen.

Der Ministerielle Erlass vom 1. November 2020 sieht vor, dass Homeoffice in allen Unternehmen und für alle Personalmitglieder Pflicht wird, außer wenn dies aufgrund der Art der Funktion, der Kontinuität der Führung des Unternehmens, seiner Tätigkeiten und Dienstleistungen unmöglich ist.  Seit dem 5. November überwachen die Sozialinspektionsdienste bei all ihren Kontrollen vor Ort die Einhaltung dieser Maßnahme sowie anderer Corona-Maßnahmen.

Nachdem der Minister der Wirtschaft und der Arbeit mit Besorgnis festgestellt hat, dass fast die Hälfte der kontrollierten Arbeitgeber gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus verstießen, hat er gebeten, die Homeoffice-Pflicht verstärkt zu kontrollieren.

Deswegen hat der strategische Ausschuss des Dienstes für Sozialinformation und -ermittlung (SIRS) beschlossen, ab Januar 2021 eine Aktionskampagne „Homeoffice-Pflicht“ zu starten. Diese Kampagne besteht aus:

  • ü  einer Flashkontrolle (im Voraus angekündigt) auf die Einhaltung der Homeoffice-Pflicht im tertiären Sektor, die von den Sozialinspektionsdiensten durchgeführt wird;
  • ü  einer Kommunikationskampagne, um die Unternehmen, Vereinigungen und Dienste über die Homeoffice-Pflicht zu informieren.