Dienstleistung des LSS während der Weihnachtszeit

Über die Feiertage bleibt das LSS vom 25. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen. Wir organisieren einen begrenzten Service, um Ihre wichtigsten Fragen zu beantworten.

Während der Weihnachtszeit ist das LSS vom 25.Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 geschlossen. Jedoch werden wir einen eingeschränkten Service anbieten, um Ihre wichtigsten Fragen zu beantworten.

Per Telefon

Je nach Ihrer Frage sind wir zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Was ist Ihre Frage?Wann können Sie uns erreichen?Unter welcher Nummer?
  • Allgemeine Informationen
  • Student@work
  • Dimona
  • Flexi-Jobs

28.-31. Dezember zwischen 8:30 und 15 Uhr

02 509 59 59

  • Kontostand
  • Bescheinigungen
  • Einbehaltungspflicht (Artikel 30bis und 30ter)
 

28.-30.Dezember zwischen 8:30 und 12:30 Uhr und zwischen 14 und 15 Uhr.

  • Überseeische Soziale Sicherheit

28.-31. Dezember zwischen 8:30 und 15 Uhr

02 509 90 99

 

Telefonisch können wir keine Antwort auf folgende Fragen geben:

  • Fragen zu persönlichen Arbeitgeberakten 
  • Fragen zu Tilgungsplänen
  • Fragen von Gerichtsvollziehern

Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, senden Sie bitte eine E-Mail an contact@rsz.fgov.be.

Das LSS besuchen

Der Empfang des LSS ist vom 28. Dezember bis einschließlich 31. Dezember zwischen 9 und 12 Uhr geöffnet.

Für die Bescheinigungen Student@work und die Bescheinigungen Öffentliche Ausschreibungen wenden Sie sich bitte an den Empfang.

Die Bescheinigung Öffentliche Ausschreibung müssen Sie zuerst auf dem Portal der Sozialen Sicherheit beantragen, bevor Sie sie abholen können. Die Bescheinigung wird direkt in die e-Box Enterprise Ihres Unternehmens zugeschickt und ist eventuell auch in Papierform erhältlich. Wenn nötig, können Sie die Papierversion der Bescheinigung am Empfang des LSS abholen.

Brauchen Sie eine andere Bescheinigung oder möchten Sie Ihre Akte besprechen? Ab Montag, 4. Januar 2021, sind wir gerne wieder für Sie da.