Möchten Sie sich zum Hilfs- oder Krankenpfleger umschulen lassen?
Fragen Sie in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nach den Bewerbungsunterlagen oder laden Sie sie auf der Seite Zugang A auf dem Portal der sozialen Sicherheit herunter.
„Zugang A“ richtet sich an Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Sektors, die noch nicht im Gesundheits- und Pflegesektor arbeiten, und bietet ihnen die Chance, sich zum/zur Pflegehelfer/in, zum/zur examinierten Krankenpfleger/in (A2) oder zum Bachelor in der Krankenpflege (A1) ausbilden zu lassen.
Unter „Gesundheits- und Pflegesektor“ fassen wir dabei: Krankenhäuser, Psychiatrien, betreute Wohneinrichtungen, Senioren- und Pflegeheime, mobile Seniorenpflegedienste, örtliche Gesundheitszentren, Rehabilitationszentren sowie Tagespflegestätten.
Während ihrer Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen weiter ihr früheres Gehalt. Über die Fortsetzung des Projekts und die angebotenen Plätze wird jedes Jahr neu entschieden.
Die Ausbildung zum Pflegehelfer wird als Teilzeitlehrgang angeboten, dem die Teilnehmer neben ihrer Arbeit folgen. Die Dauer ist auf 2,5 Jahre begrenzt. Für eine schnellere Ausbildung kommen Teilnehmer in Frage, die bereits eine Ausbildung (etwa als Logistikassistent) oder relevante Berufserfahrungen im Gesundheitssektor vorweisen können. Wenden Sie sich direkt an Ihre Schule, um zu erfahren ob Sie den verkürzten Ausbildungsweg wählen können.
Die Ausbildung vom Krankenpfleger ist ein Vollzeitangebot. Wird ein Bachelor-Abschluss erworben, ist die Dauer auf 4 Jahre begrenzt. Die Ausbildung zum examinierten Krankenpfleger dauert bis zu 3,5 Jahre an französischsprachigen Ausbildungsstätten und bis zu 3 Jahre an Einrichtungen der Flämischen Gemeinschaft.
Fragen Sie in der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nach den Bewerbungsunterlagen oder laden Sie sie auf der Seite Zugang A auf dem Portal der sozialen Sicherheit herunter.